Steuern

Welche Unternehmensform ist aus Steuersicht vorzuziehen?

Ein wichtiger Aspekt beim Entscheid, ob Sie Ihre Geschäftsidee im Rahmen einer Einzelfirma bzw. einer anderen Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, GmbH) verwirklichen wollen, sind die Steuerfolgen. Denn Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der gleichen steuerlichen Behandlung bzw. Belastung.

Wie werden Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften besteuert?

Bei einer Einzelfirma sind Sie als Inhaber steuerpflichtig. Das heisst, Sie haben alle Bezüge aus dem Unternehmen (Gewinn, Lohn, Zins) sowie dem übrigen Einkommen als Einkommen zu versteuern. Diese Einkommenssteuer wird vom Bund, Kanton und von der Gemeinde erhoben. Demgegenüber unterliegt das Vermögen (Privat- und Geschäftsvermögen) nur der Kantons- und Gemeindesteuer, nicht aber der direkten Bundessteuer.

Für die Steuern gilt Ihr persönlicher Steuersatz als Inhaber. Eine separate Steuererklärung ist nicht erforderlich.

Bei Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird klar zwischen Privat- und Geschäftsvermögen unterschieden. Für das Unternehmen ist eine separate Steuererklärung zu erstellen. Der Gewinn, den Sie mit Ihrer Unternehmung erwirtschaften, wird mit dem Unternehmenssteuersatz versteuert. Die Gewinnsteuer fällt beim Bund, bei den Kantonen und den Gemeinden an. Die Steuerpflicht beginnt am Tag der Eintragung ins Handelsregister.

Zudem wird auf das Eigenkapital eine Kapitalsteuer fällig. Das Eigenkapital besteht aus Aktien-, Grund- oder Stammkapital, dem Partizipationskapital, den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven sowie dem Bilanzgewinn. Auf Bundesebene wird keine Kapitalsteuer entrichtet.

Nicht nur in Bezug auf Art der Besteuerung, sondern auch auf die Höhe der zu entrichtenden Steuer ergeben sich Unterschiede.

Welche Rechtsform ist nun vorzuziehen?

Es kommt darauf an. Neben den weiteren Vor- und Nachteilen, die aus Sicht des Gesellschaftsrechts und des Sozialversicherungsrechts abzuwägen sind, hängt die Entscheidung massgebend von der Umsetzung Ihrer individuellen Geschäftsidee ab.

Welche Steuerbelastung ist an Ihrem Wohnsitz bzw. am Sitz des Unternehmens zu erwarten?

Ein wichtiges Kriterium für die Wahl ist die konkrete Steuerbelastung am Ort der Geschäftstätigkeit. Da Sie als Inhaber der Einzelfirma an Ihrem Wohnort besteuert werden, die Kapitalgesellschaft aber an deren Sitz, können je nach Wahl erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung resultieren.

Welchen Gewinn erwarten Sie?

Der Steuersatz von Kapitalgesellschaften ist bei niedrigen Unternehmensgewinnen grundsätzlich höher als der Steuersatz von natürlichen Personen. Da zu Beginn der Geschäftstätigkeit aufgrund der hohen Investitionen oftmals noch keine hohen Unternehmensgewinne zu erwarten sind, könnte eine Personengesellschaft zu Beginn von Vorteil sein. Bei höheren Gewinnen nimmt aber die Steuerbelastung bei Personengesellschaften oft zu, aufgrund des progressiven Tarifs für natürliche Personen. Somit könnte aus steuerlicher Sicht die Wahl einer Kapitalgesellschaft dann vorteilhafter sein, wenn Sie höhere Unternehmensgewinne erzielen.

Welche weiteren Kriterien sind entscheidend?

Weitere Kriterien, die Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben können, ist die Anzahl Personen, die am Unternehmen beteiligt sind, die Finanzstruktur Ihres Unternehmens sowie die Nachfolgeregelung.

Weitere wichtige Kriterien, die es daneben zu beachten gilt, sind das Haftungsrisiko, die Anforderungen an die Buchführung, Sozialversicherungsaspekte und die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens.

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Gerne berate ich Sie bei Ihrer Firmengründung.

Foto: Thimo Pedersen bei Unsplash