Wurde Ihre Arbeit als Handwerker bzw. Bauunternehmer nicht oder nicht vollständig vergütet? Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern mit weiterem Aufwand verbunden, finanziellem und zeitlichem. Die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts dient als wirksames Mittel zur Sicherung Ihres Werklohns.

Aber auch für Sie als Eigentümer ist es sehr belastend, wenn auf Ihrer Liegenschaft die Eintragung eines Pfandrechts droht oder bereits erfolgt ist. Als Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im privaten Baurecht berate ich Sie als Eigentümer, Handwerker bzw. Bauunternehmer bei Fragen im Zusammenhang mit Bauhandwerkerpfandrechten.

Dienstleistungen im Überblick:

  • Eintragung oder Löschung eines Bauhandwerkerpfandrechts beim Grundbuchamt
  • Leistung einer hinreichenden Sicherheit (z.B. Bankgarantie)
  • Durchsetzen oder Abwehren einer Werklohnforderung

 

vgl. auch den Beitrag zu den Voraussetzungen der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts