Gerne vertrete ich Sie als Bauherr, Bauunternehmer, Subunternehmer, Bauleiter oder Architekt im Bereich des Werkvertragsrechts (OR, SIA-Normen).

Ihr Traum vom Eigenheim entwickelt sich schnell zum Albtraum, wenn sich nach dem Einzug Risse in der Fassade ausbreiten, der Parkett in Folge von undichten Wasserleitungen sich zu wölben beginnt oder sich sogar schon Schimmel bildet. Jede Abweichung des Bauwerkes vom Vertrag stellt einen Werkmangel dar. Präventiv können mittels klarer Werk- oder Planerverträge Missverständnisse zwischen Bauherrn und Bauunternehmer vermieden werden, indem die Leistung und der Werklohn klar umschrieben werden. Solide Werk- und Planerverträge ermöglichen es, Abweichungen einfacher zu definieren und die Mängelrechte durchzusetzen. Für den Bauunternehmer lassen sich durch entsprechende Vertragsgestaltung Haftungsrisiken vermeiden.

Dienstleistungen im Überblick:

  • Entwurf und Prüfung von Planerverträgen
  • Entwurf und Prüfung von Werkverträgen
  • Durchsetzung von Mängelrechten (Nachbesserung, Ersatzvornahme, Wandelung oder Minderung)
  • Durchsetzung von Schadenersatz
  • Werklohnsicherung (s. Bauhandwerkerpfandrecht)