Das Honorar berechnet sich nach Aufwand (Stundenhonorar zzgl. Spesen und MwSt) und richtet sich nach Komplexität und Streitwert des Falles. Für bestimmte Dienstleistungen wie z.B. die Gründung eines Unternehmens können Pauschalen vereinbart werden.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kläre ich gerne für Sie ab, ob die Kosten gedeckt werden.

Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel für eine Rechtsvertretung oder Gerichtsverfahren, so können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Gerne prüfe ich für Sie, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und stelle beim Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.