Ist die Hecke Ihres Nachbars zu hoch oder zu nah an Ihrer Grundstücksgrenze? Verursacht Ihr Nachbar übermässigen Lärm? Bestehen unterschiedliche Ansichten über Ausgaben für Reparaturen und Erneuerungen der gemeinschaftlichen Teile im Stockwerkeigentum? Gerne berate ich Sie in sämtlichen Bereichen des Stockwerkeigentums- und Nachbarrechts.

Dienstleistungen im Überblick:

  • Beratung betreffend die Art der Nutzung
    • der eigenen Räume eines Stockwerkeigentümers
    • gemeinschaftlicher Einrichtungen und Anlagen im Stockwerkeigentum
  • Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung
  • Erstellung von Reglementen über die Verwaltung und Benutzung
  • Beratung bei übermässigen Einwirkungen (z.B. Rauch, Lärm etc.)
  • Überprüfung und Durchsetzung von Grenzabständen (z.B. von Bäumen, Hecken etc.)